Marke

Marke

Das bekannteste Kennzeichen im rechtlichen Sinne ist die Marke. Parallel zur Marke gibt es weitere Kennzeichenrechte: Unternehmensbezeichnungen, Werktitel und geographische Herkunftsangaben.

 

Je erfolgreicher eine Marke auf dem Markt ist, desto größer wird der Anreiz, diese Marke zu kopieren, um an dem Erfolg der Marke entsprechend partizipieren zu können. Dem kann Einhalt geboten werden, indem Marken rechtzeitig angemeldet werden. Als Marken können eingetragen werden: Wortmarken, Bildmarken oder kombinierte Wort-/Bildmarken, aber auch Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen und unterscheidungskräftige Aufmachungen von Waren einschließlich ihrer Farben.

 

Wir melden Ihre Marken bei den dafür zuständigen Ämtern an. Dabei arbeiten wir ein Verzeichnis für die Waren bzw. Dienstleistungen aus, für die die Marke geschützt werden soll. Durch uns können Sie Markenschutz in Deutschland und praktisch in allen wichtigen Industrienationen erlangen.

 

Wir setzen Ihre Markenrechte durch oder verteidigen Sie, wenn Sie aus Kennzeichenrechten Dritter angegriffen werden.